30. Anwendertreffen Westdeutscher Teleradiologieverbund (virtuell)

  • 7. Dezember 2022

Der KI-Marktplatz und die angebotenen Services stehen im Mittelpunkt des virtuellen Treffens.

Einladung   30. Interessenten- und Anwendertreffen Westdeutscher Teleradiologieverbund „KI-Marktplatz“  

Datum: Mittwoch, 7. Dezember 2022
Beginn: 17:00 Uhr - Ende:   ca. 18:30 Uhr
Ort: per Zoom: Link wird Ihnen nach Anmeldung zugesendet Anmeldung:   info@medecon-telemedizin.de  

AGENDA:

1.)    Begrüßung

2.)    Neues aus dem Westdeutschen Teleradiologieverbund Marcus Kremers (MedEcon Telemedizin)

3.)    RSNA und Round Table “Standardized Communication in the AI Data Workflow” Dr. Marc Kämmerer (VISUS)

 4.)    KI-Marktplatz: Aktueller Stand und Pipeline Nicole Zimmermann-Schneider (VISUS)

a)    Drei neuroradiologische Auswertungen: Volumetrie, Läsionen, Aneurysmen Dr. Jens Opalka, Mediaire, Berlin

b)    Automatisierte CT/MRT Perfusionsauswertung bei Schlaganfall Michael Müller, mbits Imaging/VEObrain, Freiburg Prof. Dr. Horst Urbach, Klinik für Neuroradiologie, Universitätsklinikum Freiburg

 c)    Unterstützende Auswertungen bei muskuloskelettalen (MSK) Erkrankungen Philip Meier, imagebiopsy lab, Wien

 d)    Nahtlos integrierte klinische Entscheidungshilfe für Lungen-CT Mark Rawanschad, contextflow, Wien

 e)    Lungenkrebsdiagnostik und Detektion (CAD) solider Lungenrundherde Frank Niggemeier, MeVis Medical Solutions, Bremen

5.)    Diskussion


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Referenzen

Einsatzgebiete der Telemedizin

Der Verbund für medizinische Telekooperationen in der Anwendung.
Bereits jetzt deckt die Bildübertragung per DICOM E-Mail eine Vielzahl von bestehenden Anwendungsszenarien ab, die auch bei anderen Teilnehmern schnell und individuell implementiert werden können.

Die Liste der Szenarien ist bei weitem nicht abgeschlossen. Viele Möglichkeiten ergeben sich ganz individuell je nach Abläufen und Strukturen der Nutzer. So bietet der Verbund für medizinische Telekooperationen beispielswiese die Grundlage, um Teleradiologie nach StrahlenschutzVerordnung (StrlSchV) abzubilden.

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